Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sono Coach bietet Klienten/innen aus dem Bereich des medizinischen Fachpersonals, insbesondere Ärzten/Ärztinnen, einen vollumfänglichen Service zum theoretischen und praktischen Erlernen und Verbessern verschiedener Ultraschallfertigkeiten und Kenntnisse. Es werden verschiedene Leistungen online und offline angeboten.

1. Art und Umfang der Tätigkeit
Das Coaching wird als selbständige, freiberufliche Tätigkeit in Form von (u.a.) Seminaren, individualisierten Trainingseinheiten, Videomodulen, Serviceleistungen und Support über eine vereinbarte Laufzeitdauer im Bereich Ultraschall erbracht. Die Vereinbarung eines Dienstleistungsvertrags auf Grundlage der hiesigen AGB kommt bei Zahlung der 1. Rechnung zustande (siehe hierzu auch 3.) und endet nach der im Voraus vereinbarten Laufzeit automatisch. Die Kosten richten sich nach Dauer und Umfang der vereinbarten Leistungen und sind individuell zu vereinbaren.Die fachlichen Inhalte richten sich nach dem jeweiligen Modulthema, individuellem Status und Vorstellungen des Klienten sowie Leitlinien bzw. Empfehlungen der DGVS, DEGUM, DGK und EFSUMB.

2. Zeit und Ort des Coachings
Beim Dienstleistungsvertrag über Laufzeit werden Zeit und Ort der jeweiligen Trainingseinheiten und weiteren Leistungen individuell vereinbart.

3. Rechnungsstellung und Kosten
Rechnungsstellung
Die Angebots+ Rechnungserstellung erfolgt nach beiderseitiger Klärung und schriftlicher Fixierung der unter 1. und 2. beschriebenen Details und Bedingungen.

Kosten
Die Kosten für Seminare, Kurse oder ein laufzeit-basiertes Coaching werden im Voraus vereinbart und enthalten die im jeweiligen Angebot beschriebenen Leistungen und Inhalte. Inkludiert sind u.a. An- und Abreise, Spesen, Versicherungen, Probandenstellung und Raummieten. Durch Termine an Abendstunden, Wochenenden oder Feiertagen entstehen keine Zusatzkosten.

4. Probanden
Auf Wunsch können ein oder mehrere Proband/en für das Ultraschalltraining gestellt werden. Ebenfalls möglich ist die Stellung eines Probanden durch den Klienten, hierbei darf es sich auch um einen ärztlichen Kollegen/in handeln.Probanden müssen volljährig sein und bestätigen, dass sie nicht schwanger sind.

5. Haftung
Schäden an Fremdmaterial/Personen:
Es besteht während des Coachings/Trainings/Seminare eine Versicherungshaftung in Höhe von 3 Mio. € pauschal für Personen- und Sachschäden sowie 100.000,- € für Vermögensschäden.
Schäden an gestelltem oder verliehenem Material:
Es besteht eine Versicherung über Sachschäden jeder Art sofern kein Vorsatz vorliegt.

6. Hygienebestimmungen

Es gelten jeweils die aktuelle und lokalen Hygienebestimmungen bzw. ggf. die aktuelle Hausordnung.
Die Durchführung des Trainings in den unter 2. geschilderten Rahmenbedingungen ist für alle Parteien einvernehmlich, eine nachträgliche Haftung für jegliche körperliche Schäden bzw. Infektionen kann von allen genannten Parteien weder übernommen noch später verlangt werden.

7. Sonstige Bestimmungen
Trainer/Coach sowie weitere Firmenmitarbeiter verpflichten sich bezüglich sämtlicher vor, während und nach der Tätigkeit bekannt gewordenen Interna, Patientendaten und sonstigen vertraulichen Daten und Umstände Stillschweigen auch nach Vertragsende zu bewahren. Unterlagen und Kontaktdaten werden nicht an Dritte weitergegeben.

Änderungen und Ergänzungen bezüglich der Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Sollte die eine oder andere Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages insgesamt nicht berührt. In diesem Fall ist die unwirksame Vertragsbestimmung durch eine andere wirksame zu ersetzen, aufgrund derer der von Coach und Klient verfolgte Zweck weitgehend verwirklicht wird.